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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - 8 B 536/92   

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https://dejure.org/1992,5457
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1992 - 8 B 536/92 (https://dejure.org/1992,5457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.02.1992 - 8 B 536/92 (https://dejure.org/1992,5457)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 8 B 536/92 (https://dejure.org/1992,5457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Immunität; Ausländischer Diplomat; Rechtsschutz; Sozialhilfeanspruch; Familienangehöriger; Völkerrechtliche Regelungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2043
  • NVwZ 1992, 908 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 1359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 300/10

    Ehescheidung: Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in einem von

    Die Immunität greift also nicht, soweit der die Immunität Genießende selbst Klagen vor den Gerichten des Empfangsstaates erhebt bzw. Verfahren anstrengt (vgl. BVerwG NJW 1996, 2744; OVG Münster NJW 1992, 2043; Kissel/Mayer GVG 6. Aufl. § 18 Rn. 24; MünchKommZPO/Zimmermann 3. Aufl. vor §§ 18 ff. GVG Rn. 10; Nagel/Gottwald Internationales Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 2 Rn. 57; das Reichsgericht hatte diese Frage ausdrücklich offen gelassen: RGZ 111, 149, 150).

    Aus dem Umstand, dass das Gesetz von der Möglichkeit einer von einem Diplomaten vor einem Gericht des Empfangsstaates erhobenen Klage ausgeht, kann vielmehr der gegenteilige Schluss gezogen werden, dass die Immunität der Klageerhebung gerade nicht entgegen steht (vgl. OVG Münster NJW 1992, 2043).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 23.95

    Sozialhilferecht: Keine Sozialhilfe für ausländische Diplomaten

    Insbesondere sind die Kläger nicht infolge der Immunität von Mitgliedern diplomatischer Missionen und ihrer Familienmitglieder von der deutschen (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit ausgeschlossen; denn seine Immunität hindert den Diplomaten nicht, aktiv als Kläger deutsche Gerichte in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. OVG Münster, Beschluß vom 11. Februar 1992 - 8 B 536/92 - [NJW 1992, 2043]; Gummer, in: Zöller, ZPO, 19. Auflage 1995, Vorbem. zu §§ 18-20 GVG, Rn. 6; Schreiber, in: Wiezcorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 1995, § 18 GVG Rn. 9).
  • LSG Hamburg, 09.08.2012 - L 4 AS 126/10
    Zwar sind Mitglieder konsularischer Vertretungen nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (WÜK) gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit, jedoch bedeutet dies nicht etwa im Umkehrschluss, dass sie auch kein deutsches Gericht anrufen dürften (vgl. für Diplomaten: BVerwG, Urteil vom 29.2.1996, 5 C 23/95; KG B., Beschluss vom 10.6.2010, 1 VA 8/10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.2.1992, 8 B 536/92).
  • KG, 10.06.2010 - 1 VA 8/10

    Diplomatische Immunität: Zulässigkeit der Klage eines Diplomaten im Empfangsstaat

    "Das OVG Münster (NJW 1992, 2043) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: "Nach Art. 31 I WÜD genießt ein Diplomat nicht nur Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates; ihm steht auch Immunität von dessen (Zivil- und) Verwaltungsgerichtsbarkeit zu.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1998 - 8 B 2164/97

    Persönliche Mission eines Diplomaten; Handlungsunfähigkeit des Entsendestaates;

    Hinsichtlich der Schreiben vom 15. Januar 1992, 24. Januar 1992 und 28. Januar 1992 wird zudem ausgeführt, "die Sache", also wohl die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung sei "nach erfolgter Ablehnung" nach dem Ergehen der gerichtlichen Entscheidung vom 11. Februar 1992 (8 B 536/92) "nicht weiterverfolgt" worden, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - 1 C 48/75 -, NJW 1980, 1243.
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